Datenschutzrecht & Internetrecht
DSGVO-Compliance — verständlich, praxisnah, rechtssicher.
Seit der Einführung der DSGVO stehen viele Organisationen und Privatpersonen vor neuen Herausforderungen. Wir bieten praxisnahe Lösungen — von der rechtssicheren Datenschutzerklärung bis zur Begleitung bei behördlichen Prüfungen und Bußgeldverfahren.
DSGVO-Analyse & Compliance
Erhebung des Ist-Zustands Ihrer Datenverarbeitung, Identifikation von Risiken und Entwicklung eines DSGVO-konformen Datenschutzkonzepts.
Datenschutzerklärungen
Erstellung und Aktualisierung rechtskonformer Datenschutzerklärungen für Websites, Apps und interne Prozesse — verständlich und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Auftragsverarbeitung
Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) und Prüfung von Verträgen mit Dienstleistern, Cloud-Anbietern und externen Verarbeitern.
Behördliche Verfahren & Datenpannen
Begleitung bei Datenschutzverletzungen, Meldepflichten nach Art. 33/34 DSGVO und Vertretung gegenüber Datenschutzbehörden.
Besonderheiten für Pflege- & Sozialeinrichtungen
Pflege- und Sozialeinrichtungen verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten (Art. 9 DSGVO). Hier gelten erhöhte Anforderungen an Datenschutzkonzepte, Mitarbeiterschulungen und technische Schutzmaßnahmen.
Als Dozent in der Altenpflegeausbildung kennt Herr Winterroth die spezifischen Anforderungen dieser Branche aus dem Alltag und kann praxisgerechte Lösungen entwickeln.
Häufige Fragen
- Wann benötige ich eine Datenschutzerklärung?
- Immer dann, wenn Sie personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten — online, per Telefon oder in Papierform. Dies gilt auch für kleine Vereine, Freiberufler und Arztpraxen.
- Welche Strafen drohen bei DSGVO-Verstößen?
- Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. In der Praxis sind auch für kleinere Verstöße vier- bis fünfstellige Beträge möglich. Präventive Beratung zahlt sich aus.
- Muss ich eine Datenpanne melden?
- Bei Datenschutzverletzungen, die ein Risiko für Betroffene darstellen, besteht eine Meldepflicht an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden (Art. 33 DSGVO). Wir helfen bei der Einschätzung und Meldung.