Ratgeber & Häufige Fragen
Aktuelle Informationen und Antworten zu rechtlichen Fragestellungen in Familien-, Arbeits- und Datenschutzrecht.
Unsere Kompetenzfelder
Familienrecht
Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht: Wir begleiten Sie einfühlsam durch schwierige Lebenssituationen.
Mehr erfahren →Arbeitsrecht
Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis: Schnelle Einschätzung und klare Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Mehr erfahren →Datenschutz & Internetrecht
DSGVO-Compliance, Datenschutzerklärungen und Beratung bei Datenschutzverletzungen für Unternehmen und Privatpersonen.
Mehr erfahren →Häufig gestellte Fragen
Bringen Sie bitte alle relevanten Dokumente mit, die Ihr Anliegen betreffen:
- Verträge oder Schriftstücke, die Gegenstand der Beratung sind (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Scheidungsunterlagen)
- Alle bisherigen Schreiben der Gegenseite oder von Behörden
- Nachweis über bestehende Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)
Falls Sie unsicher sind, was relevant sein könnte, können Sie auch einfach alles mitbringen — wir sichten die Unterlagen gemeinsam.
Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich geregelt und betragen für Verbraucher maximal 190 € zzgl. MwSt. In vielen Fällen finden wir jedoch eine individuelle Vereinbarung, die Ihrem Budget gerecht wird.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der Erstberatung — prüfen Sie das vorab mit Ihrer Versicherung.
Nach der Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin (persönlich oder telefonisch). Ich prüfe Ihren Fall und gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und Kosten.
Wenn Sie mich beauftragen, übernehme ich die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite und dem Gericht. Sie werden über alle wichtigen Schritte informiert und können jederzeit Fragen stellen.
Ja, viele Angelegenheiten lassen sich sehr gut telefonisch oder per Videokonferenz klären. Gerade für eine erste Einschätzung ist ein Telefonat oft ausreichend.
Für komplexere Fälle, bei denen umfangreiche Dokumente besprochen werden müssen, empfehle ich einen persönlichen Termin in der Kanzlei in Leimen.
Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel mindestens sechs Monate, häufig länger. Voraussetzung ist das Trennungsjahr, das vor Einreichung des Scheidungsantrags vollständig abgelaufen sein muss.
Bei einvernehmlicher Scheidung (beide Parteien sind sich einig) kann das Verfahren deutlich schneller und kostengünstiger abgewickelt werden. Ich berate Sie gern zu den verschiedenen Optionen.
Im Arbeitsrecht gilt eine strenge Klagefrist: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt in der Regel der Anspruch auf Kündigungsschutz.
Zögern Sie daher nicht, sofort nach Erhalt einer Kündigung rechtlichen Rat einzuholen — auch am Wochenende bin ich für dringende Anfragen erreichbar.
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Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung — ich nehme mir die Zeit, Ihr Anliegen direkt und individuell zu besprechen.
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